Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Vermietungen der Lilli-Friedemann-Stiftung (Betreiberin des Veranstaltungsstätte exploratorium berlin & nachfolgend umfassend als Vermieterin bezeichnet) gelten für die mietweise Überlassung von allen Räumen und Nebenräumen inklusive ggf. mitvermieteten (technischen) Anlagen, Geräten oder Instrumenten zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem Gelände des exploratorium berlin.
- Die AGB gelten gegenüber natürlichen Personen, Firmen, gewerblich handelnden Personen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Unternehmen nachfolgend umfassend „Mieter*innen“ genannt.
- Vertragspartner*innen sind die Vermieterin und die im Vertrag bezeichneten Mieter*innen, welche für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig als verantwortliche Veranstalter*innen fungieren.
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
- Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen E-Mail-Raumnutzungsvertrags zw. der Vermieterin und den Mieter*innen, welcher durch formlose E-Mailbestätigung des Vermietungsangebotes durch die Mieter*innen als verbindlicher Vertrag gilt.
- Der Raumnutzungsvertrag, sowie seine Ergänzung/Änderung oder Stornierung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der E-Mail-Schriftform, welche ohne Unterschrift gültig ist. Alle Dokumente werden ausschließlich per E-Mail übermittelt und müssen ebenso bestätigt werden.
- Der Vertrag regelt die Dauer der Vermietung, den Preis sowie weitere relevante Vertragsbedingungen.
- Aus einer Reservierungsoption für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden.
Vertragsgegenstand, Nutzungszweck
- Die Vermieterin vermietet an Mieter*innen die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Räume, Teil- und Nebenräume, die im Raumnutzungsvertrag aufgeführt sind und hier im Folgenden als „Mietgegenstand“ bezeichnet werden.
- Zum Mietgegenstand gehören – eine Besonderheit des exploratorium berlin – alle in den Räumlichkeiten befindlichen Groß- und Klein(st)-Instrumente, welche allen Mieter*innen unentgeltlich zur Verfügung stehen. Die Vermieterin erbringt darüber hinaus keine mit der Raumvermietung zusammenhängenden Dienst-, Personal- und Sachleistungen, sofern nicht anders vereinbart.
- Mieter*innen sind nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches oder antidemokratisches Gedankengut bzw. solche Inhalte dargestellt und/oder verbreitet werdend, sei es von dem/der Mieter*in selbst oder von Besucher*innen der Veranstaltung.
- Die zeitliche Zurverfügungstellung des Mietgegenstandes erfolgt ausschließlich innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums.
- Die Überlassung von Räumen oder Freiflächen erfolgt auf Grundlage behördlich genehmigter Rettungswege und mit festgelegter Besucherkapazität zu dem von Mieter*innen angegebenen Nutzungszweck. Bei Überschreitung der zugelassenen Personenzahl (Besucherkapazität) haften Mieter*innen für alle daraus entstehenden Schäden.
- Die Änderung des Nutzungszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Vermieterin.
- Die unentgeltliche Überlassung oder entgeltliche Untervermietung des Mietgegenstandes ganz oder teilweise an Dritte ist nicht gestattet.
- Den Mieter*innen ist bekannt, dass zeitgleich mit ihrer Veranstaltung auch noch andere Veranstaltungen in Nachbarräumen stattfinden können. Teilflächen wie Aufzüge, Treppenhäuser und Foyers werden von Veranstaltungsgästen anderer Veranstaltungen oder Restaurantgästen (sanitäre Anlagen) mitgenutzt.
Absage, Rücktritt durch Mieter*innen
Kann die Veranstaltung aus einem von Mieter*innen zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden und treten Mieter*innen vom Vertrag zurück, sind Stornierungskosten zu zahlen.
- Umbuchungen und/oder Stornierungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei.
- bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% und
- bei weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Miete fällig.
Jede Absage, Stornierung oder Änderung bedarf der Schriftform und muss durch die Vermieterin bestätigt werden.
Höhere Gewalt
- Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, da eine ordnungsgemäße und störungsfreie Nutzung der überlassenen Räume durch die Vermieterin nicht gewährleistet werden kann (z.B. Brand, Wasserschaden etc.), so tragen die Vertragspartner*innen die bis dahin entstandenen Kosten selbst.
- Höhere Gewalt ist definiert als von außen kommende, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die die Erfüllung eines Vertrags unmöglich machen und von den Vertragsparteien nicht zu vertreten sind (beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg oder Pandemien).
Zu geringe Anmelde- bzw. Teilnahmezahlen, der Ausfall einzelner Künstler*innen, Krankheit oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer*innen aufgrund von Krankheit oder schlechtem Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm können nicht als Höhere Gewalt gewertet werden.
Kündigung des Vertrages, Abbruch von Veranstaltungen durch die Vermieterin
Die Vermieter*in kann bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei:
- Wesentliche Änderung des Nutzungszwecks ohne Zustimmung
- Fehlen oder Verstoß gegen behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen für die Veranstaltung
- Nichtvorliegen einer Veranstalterhaftpflichtversicherung (bei öffentlichen Veranstaltungen)
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Macht die Vermieter*in von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, so behält sie den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Nutzungsentgelt, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, die sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
- Der im Vertrag aufgeführte Mietzins beinhaltet in der Regel die anfallende Miete (Heizung, Lüftung, Klima, allgemeine fest installierte Haus- und Raumbeleuchtung) für die zum Zeitpunkt der Erstellung des Vertrags auf Basis der Vermietungsanfrage/ Reservierungsunterlagen bekannten Informationen.
- Zusätzliche Leistungen wie: Be- und Entstuhlung, Hausmeister*in-Einsatz, Bereitstellung und Bedienung veranstaltungstechnischer Einrichtungen, sowie Zwischen- & Sonderreinigung bei besonderer Verschmutzung etc. sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Die Miete wird ausschließlich per Überweisung bezahlt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Vertragsabschluss und die Zahlung ist spätestens zwei Wochen vor dem ersten Termin ohne Abzug fällig.
- Sofern keine Zahlung bis 14 Tage vor dem ersten Nutzungstermin erfolgt, gelten die Reservierung und der Mietvertrag als aufgehoben.
Mietdauer, Nutzungszeiten
- Die Mietdauer – Nutzungsbeginn bis einschließlich Nutzungsende – wird im Mietvertrag festgelegt. Eine Änderung der Mietdauer bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartner*innen.
- Alle genutzten Räume sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ordnungsgemäß hergerichtet und besenrein zu übergeben.
- Während der Mietdauer eingebrachte Gegenstände, Aufbauten, Dekorationen, Umbauten, geänderte Bestuhlungen u.ä. sind von den Mieter*innen zum vereinbarten Nutzungsende restlos zu entfernen und der ursprüngliche Zustand der Räumlichkeiten wiederherzustellen.
- Die Endreinigung sowie Müllentsorgung geschieht durch die Vermieterin und ist im Mietpreis enthalten. Sollte ein erhöhter Reinigungsaufwand notwendig sein, tragen Mieter*innen diese Kosten.
- Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig in geräumtem Zustand zurückgegeben, müssen der/die Mieter*innen eine dem Nutzungsentgelt entsprechende Entschädigung für die Zeit bezahlen, in der der Mietgegenstand nicht nutzbar ist (bis zu 100% des vereinbarten Preises für die Raummiete/Stundensatz).
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe bleibt vorbehalten.
Raumeinweisung, Übergabe
- Mieter*innen sind verpflichtet, nach Abschluss des Raumnutzungsvertrages an einer Einweisung in die Räumlichkeiten teilzunehmen, bei der die Mieter*innen mit den örtlichen Gegebenheiten, den Nutzungsbedingungen sowie der sachgerechten Nutzung der vor Ort befindlichen Instrumente vertraut gemacht werden.
- Die Einweisung erfolgt in einem Vor-Ort-Termin durch Vertreter*innen der Vermieterin und der Mieter*innen. Letztere muss während der Dauer der Vermietung vor Ort anwesend sein.
- Stellen Mieter*innen zu Nutzungsbeginn Mängel oder Beschädigungen am Mietgegenstand bzw. Inventar fest, sind diese der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Die Mieter*innen tragen dafür Sorge, dass die ihnen überlassenen Bereiche der Veranstaltungsstätte einschließlich der darin und darauf befindlichen Einrichtungen pfleglich behandelt und in sauberem Zustand gehalten werden. Die Räume werden in sauberem Zustand übergeben und die Mieter*innen haben diese nach Ende der Veranstaltung entsprechend sauber und ordentlich zu verlassen.
Haftung
- Haftungsansprüche gegen die Vermieterin können nur bei schuldhaftem Verhalten (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht) der Vermieterin geltend gemacht werden.
- Die Vermieterin haftet nicht für Schäden oder Verluste, die den Mieter*innen durch die Nutzung der vermieteten Räume entstehen und für Schäden oder Verluste, die den Teilnehmenden während der Veranstaltung entstehen (Garderobe, Wertgegenstände, Instrumente u.a.).
- Mieter*innen haften für alle Schäden, die sie selbst oder ihre Gäste bzw. Teilnehmer*innen (einschließlich der Erziehungsberechtigten) während der Veranstaltung verursachen, d.h. auch für Schäden an den überlassenen Einrichtungsgegenständen und technischen Anlagen sowie für Gebäude- und Glasschäden, die während der Dauer der Überlassung durch sie, ihr Personal, Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte, die sich mit ihrem Wissen, ihrer Duldung oder auf ihre Veranlassung in oder an den gemieteten Räumen aufhalten, schuldhaft verursacht werden.
- Für öffentliche Veranstaltungen hat der/die Mieter*in eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese gegenüber der Vermieterin nachzuweisen.
Schließmedium, Verlust des Schließmediums
- Die Räume müssen zuverlässig verschlossen werden. Zugangsmedium ist ein Key-Responder, der ohne Kaution ausgegeben wird und nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an die Vermieterin zurückzugeben ist.
- Die Mieter*innen sind verpflichtet, bei Verlust bzw. Beschädigung eines Zugangsmediums den entstandenen Schaden zu übernehmen (40 €/Transponder).
Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen
- Die von der Vermieterin zur Verfügung gestellten technischen Geräte und Anlagen dürfen nur vom Personal der Vermieterin oder vom Personal der Mieter*innen nach Einweisung durch die Vermieterin bedient werden.
- Störungen an den überlassenen technischen oder sonstigen Einrichtungen sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Sie werden nach Möglichkeit sofort behoben. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Vermieterin diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Die Verwendung eigener Einrichtungen ist mit der Vermieterin abzustimmen. Für mitgebrachte Anlagen und deren Auswirkungen auf Gebäude und Personen sind zudem ausschließlich die Mieter*innen verantwortlich und haftbar.
Gestattung der Mitnutzung des WLAN
- Die Vermieterin gestattet den Mieter*innen und deren Gästen die Mitnutzung des WLAN-Zugangs und des Internets für die Dauer der Veranstaltung. Die Mitnutzung ist eine Serviceleistung der Vermieterin.
- Die Vermieterin übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs zu irgendeinem Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer*innen zuzulassen und den Zugang der Nutzer*innen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
- Der/die Mieter*in hat sicherzustellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unbefugt verbreitet werden und dass das Urheberrecht nicht verletzt wird. Insbesondere ist die Nutzung von sogenannten „Tauschbörsen“, bzw. „Filesharing“-Programmen nicht erlaubt.
- Die Überlassung des WLAN an Dritte ist untersagt.
Werbung
- Die Verwendung des Logos bzw. die Verlinkung mit der Website des exploratorium berlin bzw. der Lilli-Friedemann-Stiftung ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Um Missverständnissen vorzubeugen, darf der Name exploratorium berlin bei Ankündigungen und Veranstaltungshinweisen in Online- oder Printmedien nur in Verbindung mit „Veranstaltungsort:“ bzw. „Ort:“ genannt werden. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass die Veranstaltung inhaltlich vom exploratorium berlin verantwortet wird.
- Werbeeinrichtungen, Schilder, Transparente etc. dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin an den vereinbarten Stellen angebracht werden. Sie sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit wieder zu entfernen, ohne Schäden zu hinterlassen.
- Das Annageln und Bekleben von Wänden sowie das Anbringen von Transparenten ist nicht gestattet.
- Aufnahmen des exploratorium berlin und seiner Einrichtungen für gewerbliche Zwecke sowie deren Logos und Namen dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung angefertigt bzw. verwendet werden.
Sonstige Pflichten der Mieter*in, Information
- Die Mieter*innen übernehmen die Koordination/Organisation aller mit der/für die Veranstaltung erforderlichen Tätigkeiten.
- Mieter*innen haben für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen und alle einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen, versammlungsrechtlichen, feuerpolizeilichen und polizeilichen Vorschriften einzuhalten.
- Die Mieter*innen verpflichten sich, das Veranstaltungsende aus Lärmschutzgründen im Außenbereich auf spätestens 22.00 Uhr festzulegen. Im Übrigen sind die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung auch vor 22.00 Uhr einzuhalten.
- Die Mieter*innen erkennen die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz an und übernehmen die Haftung für deren Einhaltung.
- Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, haben die Mieter*innen diese der Vermieterin auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände untersagt, Schäden, die durch Nichtbeachtung entstehen, werden in Rechnung gestellt.
- Für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften und die Zahlung eventueller Gebühren sind die Mieter*innen verantwortlich. Die Vermieterin übernimmt in keinem Fall GEMA-Gebühren der Mieter*innen.
- Tonaufnahmen, Bild-/Tonaufnahmen, Fotoaufnahmen sowie sonstige Aufzeichnungen und Übertragungen der Veranstaltung jeglicher Art (Radio, TV, Internet, Lautsprecher etc.) bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Urheber- und Leistungsschutzberechtigten sowie der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
Datenschutz
- Die Mieter*innen erklären sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Abwicklung und Anbahnung des Mietverhältnisses angegebenen Daten (Website, E-Mails, Telefon) von der Vermieterin erfasst und ausschließlich zur Abwicklung des Raumnutzungsvertrages verarbeitet werden.
- Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu.
Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder der Hausordnung/ Nutzungs-bedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.
- Es gilt deutsches Recht.
Stand/Fassung vom 28. Oktober 2025